Gesundheitsrisiken bei Wiederaufarbeitung von Einmal-Medizinprodukten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die nationalen deutschen Regelungen zur Praxis der Wiederaufbereitung von Einmalmedizinprodukten hinsichtlich der Gefahren bei der Restkontamination, den Rückständen chemischer Stoffe sowie den Leistungsveränderungen (bei der semikritischen und kritischen Verwendung) für geeignet und ausreichend, um mögliche Gefahren für die Gesundheit von Patienten gänzlich auszuschließen, und inwiefern besteht für den Patienten ein transparentes und individuelles Recht auf Ablehnung wiederaufbereiteter Produkte?