Gesundheitsleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie konkret unterscheiden sich die den regulären, beitragszahlenden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zustehenden medizinischen Leistungen von den medizinischen Leistungen, die Asylbewerbern und Flüchtlingen gemäß der Definition der Genfer Flüchtlingskonvention während der ersten 18 Monate Wartezeit und gemäß § 264 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nach 18 Monaten Wartezeit zustehen?