Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Digitale-Versorgung-Gesetz: Aufnahme einer Gesundheits-App in das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen des BfArM nur bei nachgewiesener positiver Wirksamkeit durch mindestens eine randomisiert kontrollierte Studie (RCT), Streichung der Probezeit, Definition des Begriffs "Positive Versorgungseffekte" anhand klarer und messbarer Qualitätskriterien u. Kenngrößen, Erbringung des Wirksamkeitsnachweises ausschließlich durch RCTs, Verpflichtung der Hersteller zu genauen Angaben zur Zielgruppe, Funktions- und Wirkungsweise sowie Zweckbestimmung