Gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Vorenthalten bzw. Verzögern medizinischer bzw. psychotherapeutischer Behandlung, dadurch verursachte körperliche Schäden bzw. Todesfälle, Ungleichbehandlung beim Zugang zu Gesundheitsleistungen durch das AsylbLG, Bewertung als "migrationspolitische Relativierung" der Menschenwürde, Verweigerung lebensnotwendiger Operationen, der psychotherapeutischen Behandlung Traumatisierter und von Medizinprodukten; Folgekosten, Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit durch Sachbearbeiter der Sozialämter, Anwendung des "Bremer Modells" (Zugang mittels Krankenversichertenkarte)<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)