Gesundheitliche Folgen einer Operation zum Zweck einer Geschlechtsveränderung oder einer Korrektur einer Fehlbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage unterscheiden sich vor dem Hintergrund des Referenten- entwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen von Operationen an Genitalien oder Gonaden im Säuglings- oder Kindesalter, je nachdem ob eine Operation zum Zweck einer „Geschlechtsveränderung“ oder zum Zweck der Korrektur einer „Fehlbildung“ durchgeführt wird, und inwieweit unterscheidet sich je nach Zweck oder Intention einer solchen Operation nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch die Zulässigkeit des Eingriffs?