Gestellte Anträge auf Stilllegung für die acht vom Netz genommenen Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche der acht Atomkraftwerke, die im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomkraft bereits jetzt vom Netz genommen sind, liegen seitens der Betreiber Anträge auf eine Stilllegungsgenehmigung vor, und – sofern dies nicht der Fall ist – bis zu welchem Zeitpunkt müssen diese Anträge gestellt werden, um seitens der Behörden eine fristgerechte Genehmigung entsprechend dem vorgegebenen Ausstiegszeitplan erteilen zu können?