Gestellte Anträge auf Stilllegung für die acht Atomkraftwerke mit der am 6. August 2011 erloschenen Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Atomgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welches der acht Atomkraftwerke, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 des Atomgesetzes mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen ist, wurde ein Antrag auf Stilllegung gemäß § 7 Absatz 3 und 4 des Atomgesetzes gestellt?<br /> <br /> Bis wann müssen spätestens Anträge auf Stilllegung der acht Atomkraftwerke gemäß § 7 Absatz 3 und 4 des Atomgesetzes, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 des Atomgesetzes mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen ist, gestellt werden?