Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigungsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> Inwiefern würde sich an der Einschätzung der Bundesregierung, dass die Entbindung von der Beitragspflicht für Arbeitgeber bei einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen auf dem Arbeitsmarkt führen würde (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/946), etwas ändern, wenn dieser Vorschlag der sog. Flexi-Rente keine Anwendung auf geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) findet, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, abgesehen von der im sog. Rentenpaket vereinbarten Verlängerungsmöglichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus, Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze insofern rechtlich zu erleichtern, dass für die Zeit nach dem Rentenzugang eine befristete Beschäftigung für Rentnerinnen und Rentner auch ohne sachlichen Grund nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich wäre?