Gestaltung des Berichts über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik und beteiligte Sachverständige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form wird die Bundesregierung den in § 10 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEG) bis zum 1. Juli 2013 vorgesehenen Bericht über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorlegen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der zu beteiligenden Sachverständigen (bitte mit Datumsangabe)?<br /> <br /> Welche Sachverständigen haben an der Erstellung des Berichts mitgewirkt, und wie sah diese Mitwirkung konkret aus?