Gespräche mit der RWE AG bzgl. eines Moratoriums für Tagebaumaßnahmen am Standort Hambacher Wald
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, entgegen der von ihr als nordrhein-westfälische Landesministerin im Jahr 2016 mitgetragenen Entscheidung der rot-grünen Landesregierung zur Fortführung des Tagebaus Hambach in seinem Abbaugebiet bis 2040 (www. wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/ leitentscheidung_5_07_2016.pdf), am 24. August 2018 ein Rodungs-Moratorium von RWE gefordert (www.welt.de/regionales/nrw/article181351390/ Schulze-rechtfertigt-Aeusserung-zum-Hambacher- Forst.html), das einen Abbaustopp am Standort bedeuten würde, und auf welcher Grundlage hat die Bundesministerin dies in Zusammenhang mit der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gesetzt, die im Rahmen der Klimaschutzpolitik bis Ende dieses Jahres zwar einen langfristigen Vorschlag (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/E/einsetzung-der- kommission-wachstum-strukturwandel- beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile) für den Kohleausstieg vorlegen soll, jedoch nicht zur Aufgabe hat, durch einzelne Landesregierungen beschlossene und rechtlich durchsetzbare Kohleförderung zu bewerten oder gar zu stoppen?