Gespräche mit dem Unternehmen LEAG bzgl. eines Vorziehens des Kohleausstiegs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Unternehmen LEAG bzw. seinen Eigentümern Gespräche über ein Vorziehen des Kohleausstiegs stattfinden, obwohl der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (§ 54 Absatz 2) und im öffentlich-rechtlichem Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgesehene und seit August 2022 überfällige Monitoringbericht weiterhin aussteht, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage führt das BMWK diese Gespräche?