Gespräche des Bundesministers Thomas de Maizière mit US-Regierungsvertretern zum Datenaustausch im Sicherheitsbereich im Mai 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist Inhalt und Wortlaut der Zusagen bzw. der Vereinbarungen des Bundesministers des Innern bei seiner US-Reise vom 17. bis 19. Mai 2016 gegenüber US-Regierungsvertretern (wie der US-amerikanischen Justizministerin Loretta Lynch) zum Datenaustausch im Sicherheitsbereich etwa über islamistische Gefährder (vgl. Frankfurter Rundschau vom 20. Mai 2016), und wie stellte das Bundesministerium des Innern dabei – neben kurzfristiger Unterrichtung des Deutschen Bundestages darüber – sicher, dass beim Datenaustausch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten sind, die Zweckbindung der Daten zu wahren, diese weder für Folter noch Tötungen zu nutzen oder Dritten weiterzuleiten, insbesondere mit deutscher Billigung im Einzelfall nicht an Staaten mit geringerem bzw. zweifelhaftem Datenschutzniveau?