Gesetzliches Verbot von (ungedeckten) Leerverkäufen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Strebt die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot von (ungedeckten) Leerverkäufen an?<br /> <br /> Warum beurteilte die Bundesregierung, wenn sie ein Verbot von (ungedeckten) Leerverkäufen anstrebt, dann noch im Februar 2010 die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, diese Leerverkäufe wieder zuzulassen, als „sachgerecht“ (s. die Antwort auf meine Mündliche Frage an die Bundesregierung auf Plenarprotokoll 17/21, Anlage 29)?