Gesetzlicher Handlungsbedarf zur Vermeidung von Missbrauch in der Leiharbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Missbrauch in der Leiharbeit gemäß der Definition der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Krankenhäusern“ auf Bundestagsdrucksache 17/1321 sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales auf dem DGB-Bundeskongress am 19. Mai 2010, dass die gefundenen tarifvertraglichen Lösungen noch Schlupflöcher aufwiesen, und wie soll konkret verhindert werden, dass Leiharbeitsbeschäftigte Stammbelegschaften zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen ersetzen?