Gesetzlicher Handlungsbedarf zur Vermeidung des Missbrauchs von Leiharbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Missbrauch in der Leiharbeit gemäß der Definition der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Krankenhäusern“ (Bundestagsdrucksache 17/1321) sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund er Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales auf dem Bundeskongress des DGB am 19. Mai 2010, dass die gefundenen tarifvertraglichen Lösungen noch Schlupflöcher aufweisen, und wie soll konkret verhindert werden, dass Leiharbeitsbeschäftigte Stammbelegschaften zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen ersetzen?