Gesetzlicher Änderungsbedarf im Bereich der Leiharbeit wegen des Missbrauchs durch Unternehmen wie Schlecker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, dass ihr Bundesministerium prüfen werde, „ob Gesetze verletzt oder umgangen worden sind“ und ob im bestehenden Gesetzesrahmen „Schlupflöcher und Lücken sind, die Zustände in der Leiharbeit zulassen, die nicht im Sinne des Gesetzgebers sind“ und das Gesetz dann ergänzt werden müsste (SPIEGEL ONLINE, 11. Januar 2010) im Zusammenhang mit der Aussage einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Bundesagentur für Arbeit keine Möglichkeiten zum Eingreifen im Fall Schlecker sehe, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so etwas nicht verbiete und hier politische Entscheidungen nötig seien (SPIEGEL ONLINE, 11. Januar 2010), und ergibt sich nicht hieraus zwangsläufig die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung, um Lohndumping und Leiharbeitsmissbrauch, wie bei der Firma Anton Schlecker geschehen, zu verhindern?