Gesetzlicher Änderungsbedarf bei der Zulassung fremder Staatsangehöriger zum Notarberuf nach dem EuGH-Urteil
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 24. Mai 2011 entschieden hat, dass Deutschland, Österreich und vier weitere EUStaaten den Notarberuf nicht nur ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten dürfen (Rechtssache C-54/08)?