Gesetzliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendschutz
Verbesserung der Netzwerke der Frühen Hilfe und des Kinderschutzes sowie der Qualität der Kooperation von Jugendamt und Schulen gemäß der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, Behebung des Mangels qualifizierter Fachkräfte, Entwicklungsbedarf bei der Qualifikation der Koordinierenden und der Projektausgestaltung an der Schnittstelle zum Kinderschutz, Dokumentation von Verdachtsfällen in einer bundesweiten Datenbank, "Dormagener Modell", bundesweiter Austausch der Jugendämter, Wiederaufnahme der Gesetzesreform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)