Gesetzliche Vorgaben zur Bildung des Vorstands beim Personalrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie legt die Bundesregierung § 35 Absatz 1 Satz 2 und 3 in der Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) in der Anwendungspraxis aus (da hier anders als für Satz 1 keine Präzisierung vorgenommen wurde), und ist davon auszugehen, dass der Wortlaut und nicht die tradierte Kommentierung gilt?