Gesetzliche Verankerung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) als Konsequenz des EGMR-Urteils vom 21. Juni 2011
Prüfung der Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs zum Schutz von Hinweisgebern auf Grund des vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgezeigten Handlungsbedarfs, Angaben zu Umfang und Anwendungsbereichen einer etwaigen gesetzlichen Regelung und Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes für Altfälle, Hinweis auf noch ausstehende Empfehlungen der G20-Staaten zur Frage der Whistleblower<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)