Gesetzliche Verankerung der Netzneutralität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung der unabhängigen US-amerikanischen Wettbewerbs- und Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission), die die Netzinfrastruktur als elementaren Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge in der digitalen Gesellschaft betrachtet (www.heise.de) auch weiterhin keine Notwendigkeit, die Netzneutralität, unabhängig von den derzeit auf EU-Ebene stattfindenden Verhandlungen, auch nationalstaatlich gesetzlich angemessen zu verankern?