Gesetzliche Tarifeinheit - Umsetzung und Wirkung
Nachfrage zu BT-Drs 18/4156; Umsetzung und Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes: Feststellung der Gewerkschaftsmitglieder zur Ermittlung einer Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb, Überprüfung der Mitgliederlisten der Gewerkschaften durch die Arbeitsgerichte; positive Auswirkungen auf Branchen mit kollidierenden Tarifverträgen, Fehlentwicklungen bzgl. der Bevorzugung bestimmter Beschäftigtengruppen, Entwicklung der Tarifbindung, Lohndifferenz zwischen tariflicher und nicht tariflicher Entlohnung, Verschärfung der Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften, durch das Mehrheitsprinzip verursachte Verdrängung von Flächen- und Branchentarifverträgen sowie Tariflosigkeit einzelner Berufsgruppen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)