Gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Softwareherstellern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der im November 2015 getätigten Aussage des Bundesministers des Innern, dass Schadenersatzansprüche gegen Softwarehersteller ein "sehr interessanter Gedanke" seien, dem er "viel abgewinnen" könne sowie die Ankündigung, prüfen zu wollen, inwieweit solche Ansprüche bereits nach dem deutschen Produkthaftungsrecht gestellt werden könnten (vgl. Artikel ZEIT ONLINE "IT-Sicherheit: Bundesregierung warnt vor Sicherheitslücken" vom 19. November 2015, abrufbar unter www.zeit.de/digital/datenschutz/ 2015-11/it-sicherheit-computer-smartphone-us-software-hersteller-kritik), auf nationaler Ebene gesetzgeberisch tätig werden, und sich auch auf EU-Ebene für derartige Regelungen einsetzen?