Gesetzliche Regelungen zur Austrocknung der Finanzierung krimineller und terroristischer Finanzströme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche gesetzlichen Regelungen zur Austrocknung (Kontrolle, Bekämpfung und Beschlagnahme etc.) der Finanzierung krimineller und terroristischer Finanzströme einschließlich der entsprechenden europäischen Vorgaben wurden seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (1992) und dem Verbrechensbekämpfungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland getroffen und mit welchem Erfolg (z. B. eingezogene Beträge, verhinderte Zahlungen etc., bitte quantifizieren und zeitlich einordnen) angewendet?