Gesetzliche Regelungen zum Neutralitätsgebot für Amtsinhaber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung das Neutralitätsgebot für Amtsinhaber diverser staatlicher Ebenen als ausreichend ausdefiniert an oder wird aufgrund einschlägiger Vorkommnisse (www.petersenhardr ahtpruggmayer.de/de/news/bverwg-zu-aeusserungen-von-buergermeistern-sachlichkeitsgebot-verbietet-ausgrenzung-und-gezielte-diskreditierung-duegida/) die Notwendigkeit zu einer gesetzgeberischen Klarstellung auf Bundesebene gesehen?