Gesetzliche Regelung zur Sicherung des Zugangs zu einem Funknetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Ankündigung, die Auswirkungen der jüngsten Reform des Telemediengesetzes (TMG) erst im Jahr 1018 evaluieren zu wollen, das gerade erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. September 2016, Az.: C-484/14) zum Anlass nehmen, gesetzgeberisch umgehend nachzubessern und gerichtliche Anordnungen zur Sicherung des Zugangs zu einem Funknetz per nachträglicher Passwort-Sicherung und Nutzeridentifikation vollständig auszuschließen, indem man zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, wie es auch die sich aus der Gesetzesbegründung ergebende Intention des nationalen Gesetzgebers war, im Gesetzestext selbst rechtssicher ausschließt?