Gesetzliche Regelung zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs- bzw. studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entschließung des Bundesrates vom 8. Juni 2018 (Bundesratsdrucksache 123/18) zur Schließung der Förderlücke für ausbildungs- bzw. studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten mit einer gesetzlichen Regelung umzusetzen, und wenn ja, plant sie hierzu eine gesetzliche Änderung des § 22 SGB XII oder anderer Gesetze?