Gesetzliche Regelung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der mietrechtlich festgelegten Mindesttemperatur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird seitens des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz mit Blick auf die derzeit mietrechtlich festgelegte Mindesttemperatur von 20 bis 24 Grad Celsius die meiner Meinung nach zutreffende Ansicht geteilt, dass eine dauerhafte Absenkung derselben und damit einhergehende mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen eine gesetzliche Korrektur nach unten verbieten (vgl. www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/23288183_Habeck-schliesst-gesetzliche-Massnahmen-zur-Energie-Einsparung-nicht-aus.html und https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/20 22/kalte-wohnungen-im-winter-habeck-denkt-ueber-gesetz-nach/ , jeweils zuletzt abgerufen am 6. Juli 2022)?