Gesetzliche Regelung der Mehrkosten bei der Einführung vertraulicher Erstattungspreise für patentgeschützte Arzneimittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung die Kritik des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der GKV-Dachverbände, dass mit der Einführung vertraulicher Erstattungspreise für patentgeschützte Arzneimittel erhebliche Mehrkosten auf die gesetzliche Krankenversicherung zukommen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/150412/Sorge-vor-Milliardenloechern-durch-vertrauliche-Erstattungspreise), nicht bei der weiteren Ausarbeitung des Medizinforschungsgesetzes im Sinne der Kostensenkung eingearbeitet, und wie möchte die Bundesregierung die nach meiner Ansicht notwendige Kostentransparenz für Krankenversicherungen, Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten garantieren, ohne zusätzliche Bürokratie nötig zu machen?