Gesetzliche Regelung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist – auch vor dem Hintergrund widersprüchlicher öffentlicher Positionierungen von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungskoalition – die derzeitige Position der Bundesregierung bezüglich einer neuen gesetzlichen Regelung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten in Deutschland noch vor einem etwaigen neuen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, und wird sich die Bundesregierung nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf europäischer Ebene gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine solche etwaige Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie einsetzen?