Gesetzliche Neuregelung zur Einbringung geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen in verwaltungsgerichtliche Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung sich das Ziel gesetzt, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für gesetzliche Neuregelungen vorzulegen, damit geheimhaltungsbedürftige Unterlagen unter Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtliche Verfahren eingebracht werden können (bitte mit Begründung; vgl. hierzu die Nichtbeantwortung der zweiten Teilfrage nach einem betreffenden Zeitplan in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/11078), und falls nein, wie will sie ggf. sicherstellen, dass es beispielsweise in dem vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängigen Verfahren zum Zwischenlager Unterweser nicht zu ähnlichen Problemen mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen kommt wie bei dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zum Zwischenlager Brunsbüttel (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 16. Januar 2015 sowie Online-Artikel des Bundesamts für Strahlenschutz, "Genehmigung von Zwischenlagern: Aktueller Stand der Rechtsprechung" mit Stand des 17. Januar 2017)?