Gesetzliche Möglichkeiten zur Entschärfung der gegenwärtigen Abschiebungspraxis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten bundesgesetzlicher Regelungen sieht die Bundesregierung, um Abschiebungen wie die des Asylbewerbers J. A. aus Kamerun (vgl. MOZ vom 20. Mai 2010, „Wie ein Verbrecher abgeführt“) zu verhindern, und aus welchen Gründen werden diese Möglichkeiten, z. B. eine großzügige Bleiberechtsregelung, bundesgesetzliche Vorgaben zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Durchsetzung von Abschiebungen, nicht ergriffen, obwohl die gegenwärtige Abschiebungspraxis offenkundig geeignet ist, nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu wecken?