Gesetzliche Klarstellung zur Nutzung von Gewerberäumen aufgrund der coronabedingten Beschränkungen
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Wann ist mit der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht angekündigten gesetzlichen Klarstellung, dass die staatlich angeordnete coronabedingte Beschränkung zur Nutzung von Gewerberäumen regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis gemäß § 313 BGB darstellt, zu rechnen (vgl. "Justizministerin will Gewerbemieter in Corona-Notlage stärken" im Handelsblatt online vom 18. November 2010)?