Gesetzliche Klarstellung der Beteiligung der Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II an den anfallenden Krankenversicherungsbeiträgen bei Versicherung im Basistarif einer privaten Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung, damit Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II nicht von ihrem Regelsatz an Kosten für ihre verpflichtende Krankenversicherung im Basistarif beteiligt werden, insbesondere nachdem mehrere Gerichtsurteile die alte Rechtsauffassung der Bundesregierung als unvereinbar mit dem verfassungsmäßig garantierten Existenzminimum erklärt haben (vgl. z. B. S31 AS 174/09 ER [Sozialgericht Gelsenkirchen] sowie S 1 SO 2677/09 und S 1 SO 3118/09 [Sozialgericht Karlsruhe]), und wenn ja, wann soll diese Klarstellung erfolgen?