Gesetzliche Handlungsbedarf nach der Urteil des BGH zur Dauer der Unterhaltsanspruchs von Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht sich die Bundesregierung u. a. angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2010 (XII ZR 202/08) zur Dauer des Unterhaltsanspruchs von Frauen, die in der Ehe über Jahre Haushaltsführung und Kindererziehung übernommen haben, zu einer gesetzlichen Klarstellung oder gar Gesetzesänderung im Bereich des Unterhaltsrechts veranlasst?