Gesetzliche Grundlagen der Verlustübernahme seitens der Konzernmütter für Schäden ihrer Konzerntöchter, insbesondere bei der Atomhaftung sowie damaliger Einführungszeitpunkt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit wann besteht in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung der Verlustübernahme seitens der Konzernmütter für Schäden ihrer Konzerntöchter – insbesondere in Bezug auf den Ausgleich von Fehlbeträgen der Konzerntöchter infolge einer Kernkraftwerkskatastrophe –, und was sind die genauen gesetzlichen Grundlagen dieser Verpflichtung (insbesondere im Aktiengesetz sowie im Atomgesetz)?