Gesetzliche Grundlagen der Definition von "unsachgerechter Einsatz von Leiharbeit"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung einen „unsachgerechten Einsatz“ von Leiharbeit, wenn neben der Personalplanung und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch der „sachgerechte Einsatz“ der Zeitarbeit nach Auffassung der Bundesregierung gemäß ihrer Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Leiharbeit in Krankenhäusern“ und „Lohndumping-Leiharbeit von Redakteurinnen und Redakteuren in Zeitungsverlagen“ (Bundestagsdrucksachen 17/1321 und 17/1724) in der Verantwortung der Krankenhäuser und Zeitungsverlage liegt, und auf welche gesetzliche Regelung stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Definition?