Gesetzliche Grundlage der Kürzung von in der DDR erworbenen Unfallrenten beim Eintritt in die Altersrente
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>In welchem Umfang und auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelungen können in der DDR erworbene Unfallrenten (die nach 1990 weitergezahlt wurden) beim Eintritt in die Altersrente gekürzt werden?</span><span> <br /> <br /> </span><span>Inwieweit gibt es hier Gemeinsamkeiten und Unterschiede für bis 1990 in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland im Bergbau tätige Personen, die zum Beispiel infolge eines Unfalls nicht mehr unter Tage arbeiten durften, eine Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erhalten und in einem anderen Beruf tätig waren?</span>