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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-41430

Gesetzliche Grundlage der Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsaufgaben

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in § 20 SGB V zwar eine Mindestsumme pro Versicherten für Präventionsaufgaben festgeschrieben ist, jedoch gesetzliche Krankenkassen, die mehr als diese Summe ausgeben wollen, einen negativen Prüfbescheid des BVA erhalten?<br /> <br /> Nach welcher gesetzlichen Grundlage dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr als das Doppelte des Mindestsatzes für Präventionsaufgaben leisten, und konterkariert diese Prüfpraxis nicht das Ziel der Bundesregierung, die Prävention zu fördern?