Gesetzliche Fixierung des Apothekenabschlags nach § 130 SGB V
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern hält die Bundesregierung grundsätzlich die gesetzliche Fixierung des Apothekenabschlags nach § 130 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für sinnvoll, und hat sie die Absicht, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) diesbezüglich vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Festschreibung des Abschlags in Höhe von 1,77 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel zu initiieren (bitte begründen)? </p>