Gesetzliche Befugnis für Sicherheitsbehörden zur Durchführung präventiver Cyberabwehrmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Will die Bundesregierung insgesamt – wie der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen (www.tagesschau.de/inland/ maassen-cyberangriffe-103.html) fordert – eine gesetzliche Befugnis für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst einführen (siehe www.focus.de/immobilien/energiesparen/maassen-fordert-gruenes-licht-fuer-hack-back-schlummert-laengst-schadsoftware-im-stromnetz-verfassungsschutz-warnt-vor-cyber-attacke_id_8928452.html), um wegen vermuteter Cyberangriffe ausländische Server präventiv zu beschädigen und zu infiltrieren, Daten auf einem Server in einem Drittstaat zu löschen sowie Malware eines Angreifers zu manipulieren, und falls ja, welche Änderungen des Grund-gesetzes (vor allem Relativierung des Angriffskriegsverbots nach Artikel 26 und Änderung der Artikel 115a ff. GG bezüglich des Verteidigungsfalls) hält die Bundesregierung dazu für nötig?