Gesetzliche Ausgestaltung eines effektiven Mindestlohns gemäß Eckpunktepapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Branchen und Regionen liegen nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum jetzigen Stand keine entsprechenden Tarifverträge vor, sodass der zur Regelung einer allgemeinen Lohnuntergrenze im Eckpunktepapier der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag vorgeschlagene und von der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen begrüßte Mechanismus zur Festlegung eines Mindestlohns greifen würde (bitte unter Angabe aller Branchen und Regionen), und wie müsste aus der Sicht des BMAS eine gesetzliche Regelung aussehen, die sicherstellt, dass keine Dumpingtarifverträge mit Scheingewerkschaften, wie beispielsweise der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP), abgeschlossen werden, um so den geplanten außertariflichen Mechanismus zur Festlegung von Lohnuntergrenzen zu umgehen?