Gesetzgebungskompetenz für ein etwaiges Verbot des Hydraulic-Fracking-Verfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 3-3000-/372/ 10), dass „sollte der Bundesgesetzgeber zur Eindämmung etwaiger Risiken des Hydraulic-Fracking ein Verbot dieser Fördermethode für erforderlich halten, [könne] [...] er ein entsprechendes Gesetz erlassen“, und wenn nein, warum nicht?