Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich der Eingliederungshilfe für Behinderte
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Für welche Gebiete, Regelungen und Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe kommt nach Ansicht der Bundesregierung eine eigene Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer in Frage, und welche Gefahren und Vorteile sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vorschlag, den Bundesländern korrespondierend zu ihrer Finanzierungsverantwortung bei der Eingliederungshilfe eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz zu geben?</p>