Gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Bezug auf Freisprüche von Temposündern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um künftig zu verhindern, dass Autofahrerinnen und Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit in Radarfallen erwischt wurden, von Gerichten freigesprochen werden, wie 2010 wiederholt am Amtsgericht Herford geschehen?