Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der Testierfähigkeit Demenzerkrankter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund der höheren Lebenserwartung der Menschen und der ansteigenden Zahl von Demenzerkrankungen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Testierfähigkeit nach § 2229 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Beweislastumkehr in § 2229 Absatz 4 BGB, wonach bei schweren Demenzleiden des Testierenden ein testamentarisch Begünstigter den Nachweis der Testierfähigkeit zu erbringen hat?