Gesetzgeberische Grundlage für eine Kodifizierung von Dienstleistungskonzessionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat eine Prüfung der Bundesregierung bezüglich der gesetzgeberischen Grundlage für eine Kodifizierung von Dienstleistungskonzessionen in den in Anhang II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG bezeichneten Bereichen nachrangiger Dienstleistungen bereits begonnen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung zur angekündigten EU-Rechtsetzungsinitiative zu Dienstleistungskonzessionen und Stand der Vergaberechtsreform“, Bundestagsdrucksache 17/5624), und welche Informationen liegen der Bundesregierung von der EU-Kommission bezüglich der von der EU-Kommission hier zugrunde gelegten Rechtsgrundlage vor?