Gesetzesvorhaben in Ungarn zur künftigen Eintragung des Geschlechts beim Standesamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung auf die Einbringung eines Gesetzentwurfs seitens der in Ungarn regierenden Koalition reagiert, wonach in dem Personenstandseintrag einer Person beim Standesamt künftig nicht mehr das "Geschlecht" sondern das "Geschlecht zur Geburt" erfasst wird, die als "das biologische Geschlecht" definiert und nicht änderbar ist (www.parlament.hu/irom41/09934/09934.pdf), und plant die Bundesregierung gegenüber europäischen Institutionen tätig zu werden, sofern diese nach meiner Meinung mit dem im europäischen Recht und insbesondere in der Grundrechtecharta verankerten Diskriminierungsverbot unvereinbare Regelung beschlossen werden sollte?