Gesetzeslücke bei der Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung (s. z. B. den Artikel in der Berliner Zeitung vom 30./31. Juli 2011), dass Ärzte strafrechtlich als Unternehmer gelten und daher, weil das Strafgesetzbuch nur Angestellte unter Strafe stellt, nicht wegen Korruption belangt werden können, und wie steht sie zu der Auffassung, dass zu diesem Sachverhalt eine seit Jahren bekannte Gesetzeslücke existiert?<br /> <br /> Worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür, dass diese Gesetzeslücke bis heute nicht gehoben ist, und was gedenkt sie zu tun, um diese Lücke zu schließen?