Gesetzeslücke bei der Strom- und Gaspreisbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung rechtlichen Anpassungsbedarf bei den sogenannten Strom- und Gaspreisbremsen hinsichtlich der seitens Finanztip benannten "Gesetzeslücke" (www.finanztip.de/presse/strom-und-gaspreisbremse-gesetzesluecke-kostet-verbraucher-hunderte-euro/, 9. März 2023), nachdem Verbraucher, die vor dem 1. März 2023 in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind, den Anspruch auf den "Rabatt" für Januar und Februar verlieren, und welche rechtlichen Anpassungen sind diesbezüglich Gegenstand von Debatten innerhalb der Bundesregierung?